Erweiterung des Basalttagebaus
„Im Liebhölzchen“

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Überblick
Basaltwerk Nidda – bedeutender Rohstoff­lieferant

Der Basalt­tagebau „Im Lieb­hölzchen“ in Nidda ist seit Jahrzehnten ein bedeutender Lieferrant von Rohstoffen für die heimische Bau­stoff-Industrie. Der durch Sprengung abgebaute Basalt wird in einer stationären Auf­bereitungs­anlage weiter verarbeitet. Die so gewonnenen Produkte werden als Straßen­unterbau, Beton­zu­schlag­stoff, Asphalt­belags­zuschlag­stoff verwendet oder auch im Schienen­wege­bau eingesetzt.

Betreiber des Steinbruches ist die Basaltwerk Nidda GmbH mit Sitz in Nidda. Der im Betrieb „Im Liebhölzchen“ an­stehende Basalt ist ein grund­eigener Bodenschatz i. S. d. § 3 Abs. 4 Bundes­berg­gesetz (BBergG) vom 13. August 1980. Der Betrieb steht dem­zufolge unter Bergaufsicht.

Da das Erreichen der Abbau­grenzen absehbar ist, ist eine Erweiterung des Steinbruchs in westlicher Richtung geplant. Die erste Erweiterungs­fläche (Abschnitt 1) wurde bereits im Rahmen­betriebs­plan (RBP) aus dem Jahr 2012 als Fortsetzung der Lagerstätte (künftige Erweiterung) ausgewiesen und wird durch eine zweite Erweiterungs­fläche (Abschnitt 2) ergänzt. Der Abbau wird sukzessiv erfolgen.

Der aktuell noch forst­wirtschaft­lich genutzte Bereich befindet sich im Eigentum der Stadt Nidda und ist mit dem derzeitigen Pacht­vertrag durch die Basaltwerk Nidda GmbH gepachtet. Der betroffene, an den Stein­bruch angrenzende Bereich wurde bereits im Juli/August 2009 geoe­lektrisch untersucht. Diese Unter­suchungen fanden dabei im Rahmen einer Lager­stätten­erkundung für die damalige Erweiterung in westlicher sowie südlicher Richtung statt und umfassten auch den westlich angrenzenden Bereich. Bei den geo­elektrischen Unter­suchungen haben sich abbauwürdige Vorkommen von Basalt gezeigt, was sich auch durch die im Sonder­betriebs­plan zuge­lassenen Erkundungs­bohrungen im Februar 2024 bestätigt hat.


Genehmigungs­rechtliche Einordnung

Der Betrieb wird auf Grundlage des vom RP Darmstadt, Dezernat Bergaufsicht mit Bescheid vom 29.05.2026 zugelassenen Haupt­betriebs­planes (HBP) betrieben. Die Gestaltungs- und Rekultivierungs­maßnahmen erfolgen nach den Vorgaben des Rahmen­betriebs­plans (RBP) aus 2012, zugelassen vom RP Darmstadt, Dezernat Berg­aufsicht mit Bescheid vom 24.06.2013.

Die geplante Erweiterung im Abschnitt 1 umfasst ca. 1,83 ha und die Erweiterung Abschnitt 2 ca. 1,47 ha, wodurch sich zusammen mit den bereits genehmigten Erweiterungen des aktuellen RBP von 2012 (6,4 ha) und der Erweiterung von 1996 (2,3 ha) eine gesamte Erweiterungs­fläche seit 1988 von rund 12 ha ergibt.

Die geplante Tage­bau­erweiterung gehört auf Grund des Erreichens des Schwellen­wertes von mehr als 10 ha bis weniger als 25 ha zu den­jenigen berg­baulichen Vorhaben, für die nach § 57c Bundes­berg­gesetzes (BBergG) sowie § 1 Nr. 1. b) dd) der Verordnung über die Umwelt­verträg­lichkeits­prüfung berg­baulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) die Verpflichtung zur Durch­führung einer all­gemeinen Vor­prüfung nach den Vor­schriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umwelt­verträg­lichkeits­prüfung besteht.

Von der geplanten Tage­bau­erweiterung ist aus­schließ­lich Wald betroffen. Die mit der Tage­bau­erweiterung erforder­liche Waldrodung beträgt insgesamt ca. 3,3 ha. Im Hinblick auf eine UVP-Pflicht ergibt sich gem. Anlage 1 UVPG unter Berück­sichtigung der bereits vorherigen Wald­inanspruch­nahmen von 1996 (2,3 ha) und 2013 (6,4 ha) die Vorhabens-Nr. 17.2.1, wonach bei einer Rodung von Wald zum Zweck der Umwandlung in eine andere Nutzung mit > 10 ha Wald das Vorhaben UVP‑pflichtig ist.

Insofern erfolgt die Aufstellung eines obliga­torischen Rahmen­betriebs­plans nach § 52 Abs. 2a BbergG, für dessen Zulassung ein Plan­feststellungs­verfahren mit Umwelt­verträglich­keits­prüfung und Öffentlich­keits­beteiligung gemäß §§ 57a u. 57b BBergG durch­zuführen ist.


Raumordnung

Der Regionalplan 2010 weist die genehmigte Betriebs- und Abbau­fläche des Basalt­tagebaus „Im Lieb­hölzchen“ als „Vorrang­gebiet für den Abbau ober­flächen­naher Lager­stätten - Bestand“ aus und die hier beantragte Erweiterungs­fläche als „Vorbehalts­gebiet ober­flächen­naher Lager­stätten“ (rote Schrägs­chraffur auf nach­folgender Abbildung). Es handelt sich hierbei um eine Überlagerung mit einem „Vorrang­gebiet für die Forst­wirtschaft“, welches zudem durch ein „Vorbehalts­gebiet für besondere Klima­funktionen“ und ein „Vorbehalts­gebiet für den Grund­wasser­schutz“ über­lagert wird.

Nach dem Vorentwurf des Regionalplans Südhessen 2025 (RegFNP) wird die Antrags­fläche zusätzlich durch eine „Fläche für den über­örtlichen Biotop­verbund“ über­lagert. Hierbei handelt es sich um eine groß­räumige Ausweisung, die u.a. auch den bestehenden Basalt­tagebau umfasst. Damit verfolgt der RegFNP das Ziel, wertvolle Lebens­räume zu sichern, vorhandene Arten­vorkommen mit­einander zu vernetzen und ökologische Wechsel­beziehungen in der Landschaft herzustellen (§21 BNatSchG). Mit der Über­lagerung des bestehenden Tage­baus erkennt der RegFNP an, dass auch Stein­brüche – offen­gelassen und/oder durch Verfüllung rekultiviert – im Biotop­verbund eine wesentliche Funktion über­nehmen können.
Unter Berück­sichtigung von diesem Aspekt wurde bei der Regional­planung Südhessen beantragt, das „Vorrang­gebiet für den Abbau ober­flächen­naher Lager­stätten“ im Zuge der Neuauf­stellung des Regionalen Flächen­nutzungs­plans / Regional­plans Südhessen gegenüber dem Vor­entwurf 2025 um die 3,3 ha der geplanten Erweiterungs­fläche zu erweitern.

Stark vergrößerter Ausschnitt aus dem rechts­kräftigen Regional­plan 2010. Die schwarz-gestrichelte Fläche grenzt die ungefähre Lage der Erweiterungs­gebiete E1 und E2 ab (Quelle: Regierungs­präsidium Darmstadt – Geschäfts­stelle der Regional­versammlung Süd­hessen und Regional­verband Frankfurt Rhein Main).

Im Sinne des Bauplanungsrechts ist die Erweiterung des Basalt­abbaus als so genanntes privi­legiertes Vorhaben im Außen­bereich einzuordnen (§ 35 Abs. 1 Satz 4 BauGB) was im Flächen­nutzungs­plan der Gemeinde Nidda zu berück­sichtigen ist.

Der natur­schutz­rechtliche Eingriff soll möglichst innerhalb der geplanten Grenzen des Tagebaus unter Einbeziehung der Forst­verwaltung kompensiert werden.

Das Ziel der Wiedernutzbarmachung im Bereich der geplanten Erweiterungs­fläche soll überwiegend die Verfüllung und höhen­gleiche Wieder­herstellung des Geländes sowie die anschließende Renaturierung in Form einer Wieder­bewaldung des Standorts (in Teil­bereichen auch durch natürliche Sukzession) darstellen. Darüber hinaus werden Flächen für die Umsetzung naturschutz­fachlicher Gesichts­punkte eingeplant (z.B. Erhalt von kleineren Steilwänden für den Uhu).


Eigentums­verhältnisse

Die Gewinnung des Basalts erfolgt als Grundeigentümer­bergbau i.S. des § 3 Abs.4 Nr.1 BBergG. Die Fläche, auf der die Erweiterungen durch­geführt werden sollen, befinden sich auf dem Flurstück 35, Flur 14 in der Gemarkung Nidda und ist im Eigentum der Stadt Nidda. Das gesamte Flur­stück ist bereits gepachtet, der Pacht­vertrag gestattet den Abbau.


Geologie

Der Basalttagebau „Im Liebhölzchen“ liegt im Wetter­aukreis, Stadt Nidda, Gemarkung Nidda. Das zumeist von Wald umgebene Betriebs­gelände beginnt ca. 250 m, die Auf­bereitungs­anlage ca. 600 m, das derzeitige Abbau­gebiet ca. 850 m östlich der bebauten Ortslage Nidda. Die Erweiterungs­fläche grenzt westlich un­mittel­bar an das aktuell bestehende Abbau­gebiet an. Der Abstand zur Ortslage reduziert sich im Bereich des Abbaus auf ca. 600 m, wobei das Abbau­gebiet weiterhin durch die Topo­grafie sowie den bestehenden Wald­bestand wirksam abgeschirmt wird.

Der Basalttagebau befindet sich in der Haupt­einheiten­gruppe des Naturraumes Osthessisches Bergland (35) in der Haupt­einheit Unterer Vogelsberg (350) und der Unter­einheit westlicher unterer Vogelsberg (350.4).

In dem Bereich, in dem die Erweiterung erfolgen soll, herrschen Böden der Unter­gruppe Böden aus lösslehm­armen Solifluktions­decken mit basischen Gesteins­anteilen vor. Es bilden sich über­wiegend Braun­erden und Regosole mit Rankern aus 1 bis 3 dm Fließerde (Hauptlage) über Fließ­schutt (Basislage) mit basal­tischen Vulkanit, örtlich Vulkaniklastit oder Zersatz (Tertiär) über Anstehendem (Bodenkarte Hessen 1 : 25.000 Blatt Nidda).

Das fest anstehende Gestein des bisherigen Basalt­tage­baus ist von Verwitterungs­material und Lößlehm (nicht verwertbarer Abraum) wechselnder Mächtigkeit überdeckt.

Geologisch geprägt ist der gesamte Bereich des Steinbruchs vom Vulkanismus des Vogelsbergs.
Der Steinbruch schließt eine Serie alkalibasaltischer Lavaströme auf. Die einzelnen Lava­ströme sind teil­weise durch fein­klastische Sedimente und Braun­kohlelagen getrennt. Die herrschenden geologischen Verhältnisse lassen darauf schließen, dass eine Folge alkali­basaltischer Lavaströme sich im Laufe eines längeren Zeitraumes in einen See ergossen hat, welcher sich in klein­räumigen Becken­strukturen innerhalb der vulkanischen Abfolge gebildet hatte. Längere Pausen zwischen den einzelnen Lava­schüben führten dabei zur Sedimentation fein­klastischer Ablagerungen (Nesbor, 2018).

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den geo­logischen Verhält­nissen im der­zeitigen Gesteins­auf­schluss wider, welche sehr heterogen sind und sich durch mehrere über­einander liegende Lava­ströme unter­schied­licher Mächtig­keit und Qualität auszeichnen.
Das Liegende des Basaltes wurde während des Abbaus in der Vergangenheit —und wird auch in Zukunft— nicht erreicht. Aufgrund der hydro­geologischen Verhält­nisse liegt die Teufen­begrenzung des Basalt­abbaus bei 152 m ü. NN.


Ergebnisse der geophysika­lischen Lager­stätten­erkundung

Das entsprechende Gebiet, in dem die Erweiterung durch­geführt werden sollen, wurde bereits im Rahmen der geo­physikalischen Unter­suchungen für die Aufstellung des Rahmen­betriebs­planes, Antrag vom 09.08.2012 mit Zulassung vom 24.06.2013 teilweise als potenzielle Erweiterungs­fläche identifiziert.

Insbesondere im südlichen Bereich der Teilfläche zeigten sich bereits bei der im Jahr 2009 durch­geführten geo­elektrischen Lager­stätten­erkundung Hinweise auf das Vorkommen von Basalt in guter Qualität.


Ergebnisse der Erkundungs­bohrungen 2024

Die Auswertungen der beiden im Jahr 2024 abgeteuften Kern­bohrungen im Erweiterungs­bereich erfolgten u.a. durch das HLNUG. Im Ergebnis wurde zusammen­fassend fest­gehalten, dass

„Beide Kernbohrungen … im oberen Bereich Basanit enthalten (unter anderem erkennbar an der Viel­zahl und Größe der Olivine, bis hin zu Olivin­knollen (Mantelxenolithen). Im brekziierten Bereich ist das Füllmaterial nicht näher auflösbar, es handelt sich um ein Gemisch aus verschiedenen Ton­mineralen. Die Basalt­klasten sind olivn­basaltisch. Die Ergebnisse sind stimmig mit den alten Bohrkernen aus 2010.“

Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass sich der bereits im Zuge des Abbaus angetroffene Lager­stätten­aufbau nach Westen hin fort­setzt und einen weiteren wirtschaft­lichen Abbau ermöglicht.
Die beiden Kernbohrungen entsprechen der zu erwartenden Qualität und Quantität des Basalt­vorkommens.


Abbau

Die Basaltlagerstätte ist durch den bestehenden Ab­bau­betrieb bis auf das Niveau 152 m ü. NN auf­ge­schlossen. Derzeit erfolgt die Gewinnung von Norden nach Süden im Parallel­abbau auf einer Abraum- sowie 5 Gewinnungs­sohlen. Die Böschungs­neigung im Ab­raum beträgt 1 : 1, bei den Gewinnungs­sohlen ca. 75°. Die Wand­höhe der Gewinnungs­sohlen betragen bis zu 20 m. Das Rampen­system verläuft am west­lichen Tage­baurand und ver­bindet die Ge­winnungs­sohlen mit dem stationären Vor­brecher auf dem Betriebs­gelände.

Das hier beantragte Abbau­feld schließt sich unmittel­bar westlich an den der­zeitigen Aufschluss an. Es soll über insgesamt 2 Abbau­phasen unter Beibe­haltung der inneren Tagebau­erschließung abgebaut werden. Eine Unter­gliederung in weitere Abbau­phasen ist aufgrund der kleinen Abbau­fläche, der engen Verhältnisse im Tage­bau, der Abbau­höhe von > 80 m sowie der vertikal inhomogenen Lager­stätte nicht möglich.


Gewinnung und Aufbereitung

Das im Bohr- und Sprengbetrieb gewonnene Material wird mittels SKW-Transport einem stationären Vor­brecher auf­gegeben und in einer sich an­schließen­den stationären Auf­bereitungs­anlage weiter­verarbeitet. Die bestehenden Betriebs- und Auf­bereitungs­anlagen werden für die Dauer des Vor­habens weiter­genutzt, ebenso die dort vorhandenen sonstigen Betriebs- und Lager­flächen.

Änderungen der Aufbereitung und sonstigen Betriebs­abläufe sind mit der geplanten Erweiterung nicht ver­bunden und sollen so fort­geführt werden.


Abrau­munter­bringung und Verfüllung des Tagebaus

Der Abraum und nicht verwertbare Mengen werden auf einer Innenhalde im aus­ge­steinten nörd­lichen Bereich des Tage­baus eingebaut. Soweit dies die Basalt­ge­winnung nicht behindert und insbesondere gegen Ende des Abbaus soll dort auch Fremd­material in größerem Umfang verbracht werden, um die Höhe der ver­bleibenden Abbau­wände zu ver­ringern.


Wiedernutz­barmachung

Die Wiedernutzbarmachung / Rekultivierung sieht im bereits genehmigten Abbau­bereich neben der Um­setzung natur­schutz­fachlicher Ziele ins­besondere die Wieder­herstellung von Wald auf der Verfüll­ober­fläche der Innen­halde vor. Letztere soll schritt­weise parallel zu den Abbau­phasen unmittelbar im Anschluss an die fertige Verfüllung ausge­steinter Bereiche erfolgen.
Die Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung im Bereich der Erweiterung soll sich an der bestehenden Rekultivierungs­planung orientieren und diese fort­führen. Im Zuge dessen ist auch die Fort­schreibung des bestehenden Re­kultivierungs­planes erforder­lich.


Schutzgebiete

Natura-2000-Gebiete
Im Nahbereich des Vorhabens befinden sich folgende Natura 2000-Gebiete:

Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete
Die Fläche, auf der die Erweiterung erfolgen sollen, liegt innerhalb der aus­gewiesenen Schutz­zone III A des Schutz­gebietes Kohden, Orbes und Rainrod für die Gewinnungs­anlage der OVAG – Schutzgebietsverordnung vom 23.03.1987 (StAnz. 19/1987 S. 1112).

Die Fläche liegt weiterhin in der ausgewiesenen quantitativen Schutz­zone D sowie der qualitativen Schutz­zone IV des Heil­quellen­schutz­gebietes für die Heil­quellen des Staats­bades Bad Salzhausen, entsprechend der Schutz­gebiets­verordnung vom 06.10.1992 (StAnz. 45/1992 S. 2836).


Hydro­geologie

Zur Beschreibung und Beurteilung der hydrogeo­lo­gischen Ver­hältnisse wird aktuell ein Gut­achten vom Geowissen­schaft­lichen Büro Dr. Aschenbrenner er­stellt. Im Rahmen der voran­gegangenen Erweiterung des Steinbruchs in süd­licher und west­licher Richtung (Bescheid vom 24.06.2013) wurde bereits im Jahr 2012 von diesem Büro ein hydro­geo­logisches Gut­achten erarbeitet.

Das Oberflächenwasser außerhalb des Tagebau­ge­ländes fließt über den Hohensteiner Bach der Nidda zu. Das anstehende Gestein zählt zu den Kluft-Grund­wasser­leitern.

Beim Abbau innerhalb des Tagebaus wurde bisher kein schwebendes Grund­wasser angetroffen. Weiterhin wurde auf­grund der Teufe­begrenzung auf 152 m ü. NN bisher kein Grund­wasser angeschnitten. Aufgrund der räum­lichen Nähe ist daher bei der Erweiterung, bei Einhaltung der Teufe­begrenzung von 152 m ü. NN, ebenfalls kein Grund­wasser­anschnitt zu erwarten.

Dies entspricht auch den Ergebnissen der beiden Er­kundungs­bohrungen aus dem Jahr 2024, bei denen eben­falls kein Grund­wasser ange­troffen wurde. Beide Kern­bohrungen wiesen bis zur Endteufe von 149 m ü NN ein dicht gelagertes Vorkommen von Olivin­basalt bzw. olivinbasal­tischer Vulkanit auf, der eine wirksame Dichtungs­schicht über den tiefer liegenden Grund­wasser­leitern darstellt.

Zu betrachtende mögliche Gefährdungen sind eine Verun­reinigung der Trinkwasser­gewinnungs­anlage Orbes, Kohden sowie eine Konta­mination der Heil­quelle des Staats­bades Bad Salzhausen.

Laut hydrogeologischem Gutachten ist eine Ge­fährdung der Trink­wasser­gewinnungs­anlage Orbes, Kohden durch den Betrieb des Stein­bruches unwahr­scheinlich. Bisher liegen keine Hinweise auf eine Beein­flussung der Gewinnungs­anlagen durch den Tagebau­betrieb vor. Da die geplante Er­weiterung nicht über die Teufe des bis­herigen Abbau­betriebes hin­ausgeht, liegen auch dafür keine Anhalts­punkte für eine Gefährdung der Trink­wasser­gewinnungs­anlage Orbes, Kohden vor.

Laut hydrogeologischem Gutachten von 2012 ist weiterhin keine Beein­trächtigung oder Kontamination der Heil­quelle zu erwarten, da im Liegenden des Basalt­tagebaus Süß­wasser­aquifere vorhanden sind und Mineral­wasser erst in größerer Tiefe vorkommt. Da die geplante Erweiterung durch die Begrenzung der Teufe bei 152 m ü. NN keine tieferen Schichten erschließen als der bisherige Basalt­abbau, ist eine Beein­trächtigung der Heil­quelle durch das geplante Vor­haben eben­falls nicht zu besorgen.


Auswirkungen

Die Rodung zum Zweck der Basaltgewinnung bedeutet den Verlust eines aufgrund der tief­gründigen Standort­verhältnisse wüchsigen und damit als relativ hoch einzu­stufenden forst­betrieblichen Standortes. Dieser Verlust soll durch flächen­gleiche Auf­forstungen ausge­glichen werden.

In Hinblick auf den Grundwasserschutz kann auf die bereits bestehenden lang­jährigen Erfahrungen aus dem Abbau der Lager­stätte sowie den hydrgeo­logischen Model­vorstellungen aufgebaut werden, sodass erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Grund­wasser unter Bei­behaltung der bestehenden Sicherheits­maßnahmen nicht zu erwarten sind. Ein Einfluss des Vorhabens auf die Wasser­versorgung der angrenzenden Wald­stand­orte durch Grundwasser­absenkung, Wasser­haltungs­maßnahmen oder Störung ober­flächen­naher Grund­wasser­ströme ist auf Grundlage der bis­herigen Erfahrungen nicht zu erwarten. Auch zukünftig wird im Tagebau kein Grund­wasser­leiter oder schwebendes Grund­wasser angeschnitten.

Betriebsbedingte klimatische Auswirkungen sind ebenfalls nicht zu erwarten, da im Zuge des weiteren Abbaus und der anschließenden Ver­füllung eine relativ klein­räumige abgeschirmte Vertiefung entsteht, die aufgrund der überwiegend absonnigen Lage im Vergleich zu anderen Stein­brüchen weniger extreme klein­klimatische Verhältnisse auftreten.

Infolge der absonnigen und relativ windge­schützten Lage sind somit auch Rand­wirkungen wie Sonnen­brand oder Windwurf auf die angrenzenden Wald­bestände vergleichsweise gering und sollen durch die Anlage eines mindestens 10 m breiten gestuften Wald­randes als Sicher­heits­pfeiler weiter minimiert werden.

Erholungsbedingte Beeinträchtigungen durch die Waldrodung sind aufgrund der Lage im Bereich einer Gemarkungs­grenze und dem dort typischer­weise weniger gut ausgebauten Wegenetz nur von unter­geordneter Bedeutung.

Durch die Rodung und die Erweiterung des Tagebaus verlieren einige im Gebiet nachweis­bare Vogel- und Fleder­maus­arten Teil­lebens­räume mit Nahrungs-, Repro­duktions- und Ruhe­habitat­funktion. Arten mit strengem Schutz­status, wie bei­spiels­weise Fleder­mäuse, die teil­weise Baum­höhlen als Ruhe- und Repro­duktions­quartiere nutzen, wurden im Rahmen der Planung über­prüft. Hierzu wurde eine arten­schutz­fachliche Unter­suchung des Erweiterungs­bereiches bei einem aner­kannten Fachbüro durch­geführt. Maßnahmen zur Kom­pensation und Vermeidung von Ein­griffen werden im Land­schafts­pflegerischen Begleit­plan auf­ge­griffen.

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Beim Eberacker 10
35633 Lahnau-Dorlar

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