

Der Basalttagebau „Im Liebhölzchen“ in Nidda ist seit Jahrzehnten ein bedeutender Lieferrant von Rohstoffen für die heimische Baustoff-Industrie. Der durch Sprengung abgebaute Basalt wird in einer stationären Aufbereitungsanlage weiter verarbeitet. Die so gewonnenen Produkte werden als Straßenunterbau, Betonzuschlagstoff, Asphaltbelagszuschlagstoff verwendet oder auch im Schienenwegebau eingesetzt.
Betreiber des Steinbruches ist die Basaltwerk Nidda GmbH mit Sitz in Nidda. Der im Betrieb „Im Liebhölzchen“ anstehende Basalt ist ein grundeigener Bodenschatz i. S. d. § 3 Abs. 4 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980. Der Betrieb steht demzufolge unter Bergaufsicht.
Da das Erreichen der Abbaugrenzen absehbar ist, ist eine Erweiterung des Steinbruchs in westlicher Richtung geplant. Die erste Erweiterungsfläche (Abschnitt 1) wurde bereits im Rahmenbetriebsplan (RBP) aus dem Jahr 2012 als Fortsetzung der Lagerstätte (künftige Erweiterung) ausgewiesen und wird durch eine zweite Erweiterungsfläche (Abschnitt 2) ergänzt. Der Abbau wird sukzessiv erfolgen.
Der aktuell noch forstwirtschaftlich genutzte Bereich befindet sich im Eigentum der Stadt Nidda und ist mit dem derzeitigen Pachtvertrag durch die Basaltwerk Nidda GmbH gepachtet. Der betroffene, an den Steinbruch angrenzende Bereich wurde bereits im Juli/August 2009 geoelektrisch untersucht. Diese Untersuchungen fanden dabei im Rahmen einer Lagerstättenerkundung für die damalige Erweiterung in westlicher sowie südlicher Richtung statt und umfassten auch den westlich angrenzenden Bereich. Bei den geoelektrischen Untersuchungen haben sich abbauwürdige Vorkommen von Basalt gezeigt, was sich auch durch die im Sonderbetriebsplan zugelassenen Erkundungsbohrungen im Februar 2024 bestätigt hat.
Der Betrieb wird auf Grundlage des vom RP Darmstadt, Dezernat Bergaufsicht mit Bescheid vom 29.05.2026 zugelassenen Hauptbetriebsplanes (HBP) betrieben. Die Gestaltungs- und Rekultivierungsmaßnahmen erfolgen nach den Vorgaben des Rahmenbetriebsplans (RBP) aus 2012, zugelassen vom RP Darmstadt, Dezernat Bergaufsicht mit Bescheid vom 24.06.2013.
Die geplante Erweiterung im Abschnitt 1 umfasst ca. 1,83 ha und die Erweiterung Abschnitt 2 ca. 1,47 ha, wodurch sich zusammen mit den bereits genehmigten Erweiterungen des aktuellen RBP von 2012 (6,4 ha) und der Erweiterung von 1996 (2,3 ha) eine gesamte Erweiterungsfläche seit 1988 von rund 12 ha ergibt.
Die geplante Tagebauerweiterung gehört auf Grund des Erreichens des Schwellenwertes von mehr als 10 ha bis weniger als 25 ha zu denjenigen bergbaulichen Vorhaben, für die nach § 57c Bundesberggesetzes (BBergG) sowie § 1 Nr. 1. b) dd) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) die Verpflichtung zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Von der geplanten Tagebauerweiterung ist ausschließlich Wald betroffen. Die mit der Tagebauerweiterung erforderliche Waldrodung beträgt insgesamt ca. 3,3 ha. Im Hinblick auf eine UVP-Pflicht ergibt sich gem. Anlage 1 UVPG unter Berücksichtigung der bereits vorherigen Waldinanspruchnahmen von 1996 (2,3 ha) und 2013 (6,4 ha) die Vorhabens-Nr. 17.2.1, wonach bei einer Rodung von Wald zum Zweck der Umwandlung in eine andere Nutzung mit > 10 ha Wald das Vorhaben UVP‑pflichtig ist.
Insofern erfolgt die Aufstellung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2a BbergG, für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 57a u. 57b BBergG durchzuführen ist.
Der Regionalplan 2010 weist die genehmigte Betriebs- und Abbaufläche des Basalttagebaus „Im Liebhölzchen“ als „Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten - Bestand“ aus und die hier beantragte Erweiterungsfläche als „Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten“ (rote Schrägschraffur auf nachfolgender Abbildung). Es handelt sich hierbei um eine Überlagerung mit einem „Vorranggebiet für die Forstwirtschaft“, welches zudem durch ein „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und ein „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ überlagert wird.
Nach dem Vorentwurf des Regionalplans Südhessen 2025 (RegFNP) wird die Antragsfläche zusätzlich durch eine „Fläche für den überörtlichen Biotopverbund“ überlagert. Hierbei handelt es sich um eine großräumige Ausweisung, die u.a. auch den bestehenden Basalttagebau umfasst. Damit verfolgt der RegFNP das Ziel, wertvolle Lebensräume zu sichern, vorhandene Artenvorkommen miteinander zu vernetzen und ökologische Wechselbeziehungen in der Landschaft herzustellen (§21 BNatSchG). Mit der Überlagerung des bestehenden Tagebaus erkennt der RegFNP an, dass auch Steinbrüche – offengelassen und/oder durch Verfüllung rekultiviert – im Biotopverbund eine wesentliche Funktion übernehmen können.
Unter Berücksichtigung von diesem Aspekt wurde bei der Regionalplanung Südhessen beantragt, das „Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten“ im Zuge der Neuaufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans / Regionalplans Südhessen gegenüber dem Vorentwurf 2025 um die 3,3 ha der geplanten Erweiterungsfläche zu erweitern.

Stark vergrößerter Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Regionalplan 2010. Die schwarz-gestrichelte Fläche grenzt die ungefähre Lage der Erweiterungsgebiete E1 und E2 ab (Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt – Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen und Regionalverband Frankfurt Rhein Main).
Im Sinne des Bauplanungsrechts ist die Erweiterung des Basaltabbaus als so genanntes privilegiertes Vorhaben im Außenbereich einzuordnen (§ 35 Abs. 1 Satz 4 BauGB) was im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nidda zu berücksichtigen ist.
Der naturschutzrechtliche Eingriff soll möglichst innerhalb der geplanten Grenzen des Tagebaus unter Einbeziehung der Forstverwaltung kompensiert werden.
Das Ziel der Wiedernutzbarmachung im Bereich der geplanten Erweiterungsfläche soll überwiegend die Verfüllung und höhengleiche Wiederherstellung des Geländes sowie die anschließende Renaturierung in Form einer Wiederbewaldung des Standorts (in Teilbereichen auch durch natürliche Sukzession) darstellen. Darüber hinaus werden Flächen für die Umsetzung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte eingeplant (z.B. Erhalt von kleineren Steilwänden für den Uhu).
Die Gewinnung des Basalts erfolgt als Grundeigentümerbergbau i.S. des § 3 Abs.4 Nr.1 BBergG. Die Fläche, auf der die Erweiterungen durchgeführt werden sollen, befinden sich auf dem Flurstück 35, Flur 14 in der Gemarkung Nidda und ist im Eigentum der Stadt Nidda. Das gesamte Flurstück ist bereits gepachtet, der Pachtvertrag gestattet den Abbau.
Der Basalttagebau „Im Liebhölzchen“ liegt im Wetteraukreis, Stadt Nidda, Gemarkung Nidda. Das zumeist von Wald umgebene Betriebsgelände beginnt ca. 250 m, die Aufbereitungsanlage ca. 600 m, das derzeitige Abbaugebiet ca. 850 m östlich der bebauten Ortslage Nidda. Die Erweiterungsfläche grenzt westlich unmittelbar an das aktuell bestehende Abbaugebiet an. Der Abstand zur Ortslage reduziert sich im Bereich des Abbaus auf ca. 600 m, wobei das Abbaugebiet weiterhin durch die Topografie sowie den bestehenden Waldbestand wirksam abgeschirmt wird.
Der Basalttagebau befindet sich in der Haupteinheitengruppe des Naturraumes Osthessisches Bergland (35) in der Haupteinheit Unterer Vogelsberg (350) und der Untereinheit westlicher unterer Vogelsberg (350.4).
In dem Bereich, in dem die Erweiterung erfolgen soll, herrschen Böden der Untergruppe Böden aus lösslehmarmen Solifluktionsdecken mit basischen Gesteinsanteilen vor. Es bilden sich überwiegend Braunerden und Regosole mit Rankern aus 1 bis 3 dm Fließerde (Hauptlage) über Fließschutt (Basislage) mit basaltischen Vulkanit, örtlich Vulkaniklastit oder Zersatz (Tertiär) über Anstehendem (Bodenkarte Hessen 1 : 25.000 Blatt Nidda).
Das fest anstehende Gestein des bisherigen Basalttagebaus ist von Verwitterungsmaterial und Lößlehm (nicht verwertbarer Abraum) wechselnder Mächtigkeit überdeckt.
Geologisch geprägt ist der gesamte Bereich des Steinbruchs vom Vulkanismus des Vogelsbergs.
Der Steinbruch schließt eine Serie alkalibasaltischer Lavaströme auf. Die einzelnen Lavaströme sind teilweise durch feinklastische Sedimente und Braunkohlelagen getrennt. Die herrschenden geologischen Verhältnisse lassen darauf schließen, dass eine Folge alkalibasaltischer Lavaströme sich im Laufe eines längeren Zeitraumes in einen See ergossen hat, welcher sich in kleinräumigen Beckenstrukturen innerhalb der vulkanischen Abfolge gebildet hatte. Längere Pausen zwischen den einzelnen Lavaschüben führten dabei zur Sedimentation feinklastischer Ablagerungen (Nesbor, 2018).
Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den geologischen Verhältnissen im derzeitigen Gesteinsaufschluss wider, welche sehr heterogen sind und sich durch mehrere übereinander liegende Lavaströme unterschiedlicher Mächtigkeit und Qualität auszeichnen.
Das Liegende des Basaltes wurde während des Abbaus in der Vergangenheit —und wird auch in Zukunft— nicht erreicht. Aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse liegt die Teufenbegrenzung des Basaltabbaus bei 152 m ü. NN.
Das entsprechende Gebiet, in dem die Erweiterung durchgeführt werden sollen, wurde bereits im Rahmen der geophysikalischen Untersuchungen für die Aufstellung des Rahmenbetriebsplanes, Antrag vom 09.08.2012 mit Zulassung vom 24.06.2013 teilweise als potenzielle Erweiterungsfläche identifiziert.
Insbesondere im südlichen Bereich der Teilfläche zeigten sich bereits bei der im Jahr 2009 durchgeführten geoelektrischen Lagerstättenerkundung Hinweise auf das Vorkommen von Basalt in guter Qualität.
Die Auswertungen der beiden im Jahr 2024 abgeteuften Kernbohrungen im Erweiterungsbereich erfolgten u.a. durch das HLNUG. Im Ergebnis wurde zusammenfassend festgehalten, dass
„Beide Kernbohrungen … im oberen Bereich Basanit enthalten (unter anderem erkennbar an der Vielzahl und Größe der Olivine, bis hin zu Olivinknollen (Mantelxenolithen). Im brekziierten Bereich ist das Füllmaterial nicht näher auflösbar, es handelt sich um ein Gemisch aus verschiedenen Tonmineralen. Die Basaltklasten sind olivnbasaltisch. Die Ergebnisse sind stimmig mit den alten Bohrkernen aus 2010.“
Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass sich der bereits im Zuge des Abbaus angetroffene Lagerstättenaufbau nach Westen hin fortsetzt und einen weiteren wirtschaftlichen Abbau ermöglicht.
Die beiden Kernbohrungen entsprechen der zu erwartenden Qualität und Quantität des Basaltvorkommens.
Die Basaltlagerstätte ist durch den bestehenden Abbaubetrieb bis auf das Niveau 152 m ü. NN aufgeschlossen. Derzeit erfolgt die Gewinnung von Norden nach Süden im Parallelabbau auf einer Abraum- sowie 5 Gewinnungssohlen. Die Böschungsneigung im Abraum beträgt 1 : 1, bei den Gewinnungssohlen ca. 75°. Die Wandhöhe der Gewinnungssohlen betragen bis zu 20 m. Das Rampensystem verläuft am westlichen Tagebaurand und verbindet die Gewinnungssohlen mit dem stationären Vorbrecher auf dem Betriebsgelände.
Das hier beantragte Abbaufeld schließt sich unmittelbar westlich an den derzeitigen Aufschluss an. Es soll über insgesamt 2 Abbauphasen unter Beibehaltung der inneren Tagebauerschließung abgebaut werden. Eine Untergliederung in weitere Abbauphasen ist aufgrund der kleinen Abbaufläche, der engen Verhältnisse im Tagebau, der Abbauhöhe von > 80 m sowie der vertikal inhomogenen Lagerstätte nicht möglich.
Das im Bohr- und Sprengbetrieb gewonnene Material wird mittels SKW-Transport einem stationären Vorbrecher aufgegeben und in einer sich anschließenden stationären Aufbereitungsanlage weiterverarbeitet. Die bestehenden Betriebs- und Aufbereitungsanlagen werden für die Dauer des Vorhabens weitergenutzt, ebenso die dort vorhandenen sonstigen Betriebs- und Lagerflächen.
Änderungen der Aufbereitung und sonstigen Betriebsabläufe sind mit der geplanten Erweiterung nicht verbunden und sollen so fortgeführt werden.
Der Abraum und nicht verwertbare Mengen werden auf einer Innenhalde im ausgesteinten nördlichen Bereich des Tagebaus eingebaut. Soweit dies die Basaltgewinnung nicht behindert und insbesondere gegen Ende des Abbaus soll dort auch Fremdmaterial in größerem Umfang verbracht werden, um die Höhe der verbleibenden Abbauwände zu verringern.
Die Wiedernutzbarmachung / Rekultivierung sieht im bereits genehmigten Abbaubereich neben der Umsetzung naturschutzfachlicher Ziele insbesondere die Wiederherstellung von Wald auf der Verfülloberfläche der Innenhalde vor. Letztere soll schrittweise parallel zu den Abbauphasen unmittelbar im Anschluss an die fertige Verfüllung ausgesteinter Bereiche erfolgen.
Die Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung im Bereich der Erweiterung soll sich an der bestehenden Rekultivierungsplanung orientieren und diese fortführen. Im Zuge dessen ist auch die Fortschreibung des bestehenden Rekultivierungsplanes erforderlich.
Natura-2000-Gebiete
Im Nahbereich des Vorhabens befinden sich folgende Natura 2000-Gebiete:
Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete
Die Fläche, auf der die Erweiterung erfolgen sollen, liegt innerhalb der ausgewiesenen Schutzzone III A des Schutzgebietes Kohden, Orbes und Rainrod für die Gewinnungsanlage der OVAG – Schutzgebietsverordnung vom 23.03.1987 (StAnz. 19/1987 S. 1112).
Die Fläche liegt weiterhin in der ausgewiesenen quantitativen Schutzzone D sowie der qualitativen Schutzzone IV des Heilquellenschutzgebietes für die Heilquellen des Staatsbades Bad Salzhausen, entsprechend der Schutzgebietsverordnung vom 06.10.1992 (StAnz. 45/1992 S. 2836).
Zur Beschreibung und Beurteilung der hydrogeologischen Verhältnisse wird aktuell ein Gutachten vom Geowissenschaftlichen Büro Dr. Aschenbrenner erstellt. Im Rahmen der vorangegangenen Erweiterung des Steinbruchs in südlicher und westlicher Richtung (Bescheid vom 24.06.2013) wurde bereits im Jahr 2012 von diesem Büro ein hydrogeologisches Gutachten erarbeitet.
Das Oberflächenwasser außerhalb des Tagebaugeländes fließt über den Hohensteiner Bach der Nidda zu. Das anstehende Gestein zählt zu den Kluft-Grundwasserleitern.
Beim Abbau innerhalb des Tagebaus wurde bisher kein schwebendes Grundwasser angetroffen. Weiterhin wurde aufgrund der Teufebegrenzung auf 152 m ü. NN bisher kein Grundwasser angeschnitten. Aufgrund der räumlichen Nähe ist daher bei der Erweiterung, bei Einhaltung der Teufebegrenzung von 152 m ü. NN, ebenfalls kein Grundwasseranschnitt zu erwarten.
Dies entspricht auch den Ergebnissen der beiden Erkundungsbohrungen aus dem Jahr 2024, bei denen ebenfalls kein Grundwasser angetroffen wurde. Beide Kernbohrungen wiesen bis zur Endteufe von 149 m ü NN ein dicht gelagertes Vorkommen von Olivinbasalt bzw. olivinbasaltischer Vulkanit auf, der eine wirksame Dichtungsschicht über den tiefer liegenden Grundwasserleitern darstellt.
Zu betrachtende mögliche Gefährdungen sind eine Verunreinigung der Trinkwassergewinnungsanlage Orbes, Kohden sowie eine Kontamination der Heilquelle des Staatsbades Bad Salzhausen.
Laut hydrogeologischem Gutachten ist eine Gefährdung der Trinkwassergewinnungsanlage Orbes, Kohden durch den Betrieb des Steinbruches unwahrscheinlich. Bisher liegen keine Hinweise auf eine Beeinflussung der Gewinnungsanlagen durch den Tagebaubetrieb vor. Da die geplante Erweiterung nicht über die Teufe des bisherigen Abbaubetriebes hinausgeht, liegen auch dafür keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Trinkwassergewinnungsanlage Orbes, Kohden vor.
Laut hydrogeologischem Gutachten von 2012 ist weiterhin keine Beeinträchtigung oder Kontamination der Heilquelle zu erwarten, da im Liegenden des Basalttagebaus Süßwasseraquifere vorhanden sind und Mineralwasser erst in größerer Tiefe vorkommt. Da die geplante Erweiterung durch die Begrenzung der Teufe bei 152 m ü. NN keine tieferen Schichten erschließen als der bisherige Basaltabbau, ist eine Beeinträchtigung der Heilquelle durch das geplante Vorhaben ebenfalls nicht zu besorgen.
Die Rodung zum Zweck der Basaltgewinnung bedeutet den Verlust eines aufgrund der tiefgründigen Standortverhältnisse wüchsigen und damit als relativ hoch einzustufenden forstbetrieblichen Standortes. Dieser Verlust soll durch flächengleiche Aufforstungen ausgeglichen werden.
In Hinblick auf den Grundwasserschutz kann auf die bereits bestehenden langjährigen Erfahrungen aus dem Abbau der Lagerstätte sowie den hydrgeologischen Modelvorstellungen aufgebaut werden, sodass erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser unter Beibehaltung der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen nicht zu erwarten sind. Ein Einfluss des Vorhabens auf die Wasserversorgung der angrenzenden Waldstandorte durch Grundwasserabsenkung, Wasserhaltungsmaßnahmen oder Störung oberflächennaher Grundwasserströme ist auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen nicht zu erwarten. Auch zukünftig wird im Tagebau kein Grundwasserleiter oder schwebendes Grundwasser angeschnitten.
Betriebsbedingte klimatische Auswirkungen sind ebenfalls nicht zu erwarten, da im Zuge des weiteren Abbaus und der anschließenden Verfüllung eine relativ kleinräumige abgeschirmte Vertiefung entsteht, die aufgrund der überwiegend absonnigen Lage im Vergleich zu anderen Steinbrüchen weniger extreme kleinklimatische Verhältnisse auftreten.
Infolge der absonnigen und relativ windgeschützten Lage sind somit auch Randwirkungen wie Sonnenbrand oder Windwurf auf die angrenzenden Waldbestände vergleichsweise gering und sollen durch die Anlage eines mindestens 10 m breiten gestuften Waldrandes als Sicherheitspfeiler weiter minimiert werden.
Erholungsbedingte Beeinträchtigungen durch die Waldrodung sind aufgrund der Lage im Bereich einer Gemarkungsgrenze und dem dort typischerweise weniger gut ausgebauten Wegenetz nur von untergeordneter Bedeutung.
Durch die Rodung und die Erweiterung des Tagebaus verlieren einige im Gebiet nachweisbare Vogel- und Fledermausarten Teillebensräume mit Nahrungs-, Reproduktions- und Ruhehabitatfunktion. Arten mit strengem Schutzstatus, wie beispielsweise Fledermäuse, die teilweise Baumhöhlen als Ruhe- und Reproduktionsquartiere nutzen, wurden im Rahmen der Planung überprüft. Hierzu wurde eine artenschutzfachliche Untersuchung des Erweiterungsbereiches bei einem anerkannten Fachbüro durchgeführt. Maßnahmen zur Kompensation und Vermeidung von Eingriffen werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan aufgegriffen.
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